Verhaltenstherapie für Erwachsene ab 18 Jahren bis ins hohe Alter

Ziel einer verhaltenstherapeutischen Unterstützung ist es „die psychische Gesundheit zu verbessern” (Grawe, 2004). Eine vertrauensvolle tragfähige Beziehung zwischen dem Therapeuten und dem Betroffenen und eine transparente und offene Kommunikation sind Basiselemente des therapeutischen Prozesses.

 

Diagnostische Abklärung

Die diagnostische Abklärung umfasst 5 bis 6 Termine und beinhaltet folgende Bausteine:

•  Erstgespräch mit biographischer Anamnese und Klärung von Therapieindikation und -motivation

•  Verwendung von Fragebögen, ggf. objektiven Testverfahren und Verhaltensbeobachtung
•  Rückmeldung der diagnostischen Ergebnisse an den Betroffenen
•  Abfassen eines kurzen schriftlichen Berichtes mit Empfehlung der weiteren Maßnahmen

•  Mit Einverständnis des Betroffenen Weiterleitung des Berichtes an den  betreuenden Arzt
•  Die diagnostische Abklärung bei einer ADHD-Fragestellung beinhaltet die o. g. Bausteine und erfolgt

   in zeitlich kompakter Form.


Therapieangebote

•  Bei Vorliegen einer Therapieindikation stellt der Versicherungsnehmer mit Unterstützung der

   Therapeutin einen Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie (25 bis 80 Sitzungen) bei seiner

   Krankenversicherung
 •  Verhaltenstherapeutische Einzelbehandlung, 1 Termin pro Woche à 50 Min.
 •  bei Bedarf vereinzelt Einbeziehung  einer Bezugsperson (z.B. Ehepartner)
 •  im Rahmen einer Einzelbehandlung ggf. Training spezifischer Fertigkeiten in der Gruppe

    z. B. sozial-emotionales Kompetenztraining (siehe Gruppentraining)
 •  bei spezieller Indikation Behandlung des Betroffenen in seinem häuslichen Umfeld (Hausbesuch)